Professionelle Beurteilungen vom KFZ-Gutachter

Mehrere Millionen Fahrzeuge bewegen sich täglich auf den Straßen und die Fahrer versuchen, mit der notwendigen Sorgfalt diese Fahrzeuge zu führen. Dennoch bleiben kleine Unachtsamkeiten, Missverständnisse oder Fahrfehler nicht aus. Witterungsverhältnisse oder unvorhersehbare Ereignisse führen im Straßenverkehr ebenfalls schnell dazu, dass das Fahrzeug nicht mehr beherrschbar ist. Die Folge dieser Ereignisse sind oftmals Unfälle, die nicht mehr zu vermeiden sind. Zu hoffen ist bei diesen Unfällen, dass keine Personen verletzt werden. Um die Beschädigungen an den Fahrzeugen kümmert sich in vielen Fällen die Versicherung. Doch diese muss selbstverständlich eine verlässliche Aufstellung darüber erhalten, für welche Schäden ein Unfallverursacher überhaupt verantwortlich ist und in welcher Höhe ein Geldbetrag zu erstatten ist. An dieser Stelle kommt der KFZ-Gutachter ins Spiel.

Gutachten im Auftrag der Versicherung

Hat sich ein Unfall ereignet, bei dem Fahrzeuge beschädigt wurden, ist die Versicherung des Unfallverursachers in der Pflicht, die durch den Unfall entstandenen Schäden an den beteiligten Fahrzeugen zu erstatten. Zu diesem Zweck beauftragt diese Versicherung meist einen KFZ-Gutachter, wie zum Beispiel  Auto-Experts Tassone GmbH damit, die Höhe der entstandenen Schäden festzustellen. Seine Aufgabe besteht darin, jedes am Unfall beteiligte Fahrzeug zu kontrollieren und der Versicherung einen Bericht über die vorhandenen Schäden zu erstellen. Dies geschieht, indem derjenige, der eine Erstattung eines Schadens verlangt, aufgefordert wird, dem Gutachter den Unfallwagen vorzuführen. Dieser Termin sollte auch wahrgenommen werden, ansonsten kann sich die Regulierung des Schadens erheblich verzögern. Das auf diese Weise erstellte Gutachten listet die entstandenen Schäden auf und gibt gleichzeitig Auskunft über die Kosten, die durch eine fachgerechte Reparatur aller Schäden entstehen würden. Zudem wird ein Restwert des Fahrzeugs ermittelt, in den das Alter, der Zustand und eventuelle Vorschäden einfließen. Ergibt sich bei dieser Feststellung, dass die Schadenssumme den Restwert des Fahrzeugs erheblich übersteigt, muss die Versicherung die Reparaturkosten nicht tragen. Es steht dem Unfallgegner in diesem Fall eine finanzielle Entschädigung zu.

Die private Beauftragung eines Gutachters

Einen KFZ-Gutachter muss nicht zwingend die Versicherung beauftragen. Er bewertet ebenso Fahrzeuge im privaten Auftrag. Diese Dienstleistung kann in Anspruch genommen werden, wenn sich ein Eigentümer vor einem möglichen Verkauf über den Wert seines Fahrzeugs informieren möchte, damit er einen Anhaltspunkt hat, zu welchem Preis es anzubieten ist. Gleichermaßen kann ermittelt werden, ob nach einem selbst verschuldeten Unfall eine Reparatur lohnenswert ist oder ob die Kosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Der Gutachter ist zudem hilfreich, wenn ein Autoliebhaber einen Oldtimer restaurieren oder wieder aufbereiten möchte. Da ein solches Projekt gut überlegt sein möchte, kann ein Sachverständiger im Voraus einen Überblick darüber geben, welche Arbeiten zu tätigen sind und mit welchen Kosten bei einer vollständigen Restaurierung zu rechnen ist.

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